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Das Organigramm der DLRG-Jugend - Bundesebene

Um Euch unsere Strukturen näher zu bringen findet ihr hier eine kurze Erläuterung der Arbeitsweise der Bundesebene.

Der Bundesjugendtag ist das höchste Entscheidungsgremium der DLRG-Jugend.

Der Bundesjugendtag findet alle drei Jahre statt. Er setzt sich zusammen aus den Landesvorsitzenden plus einer - in der Ordnung - festgelegten Anzahl Delegierter aus jedem Landesverband sowie dem Bundesjugendvorstand. Der Tag legt Positionen und Ziele für die kommende Wahlperiode (3 Jahre) fest.

Der Bundesjugendtag wählt den Bundesjugendvorstand.

Der Bundesjugendrat hat während einer Wahlperiode die höchste Entscheidungsgewalt.

Der Bundesjugenrat trifft sich zweimal im Jahr. Er setzt sich zusammen aus den Landesvorsitzenden plus einem/r Stellvertreter/in. Der Bundesjugendrat stellt die wichtigste Plattform für den Informationsaustausch unter den Landesverbänden dar. Er überprüft ebenso die am Tag getroffenen Positionen und Ziele auf ihre Aktualität und Erreichung und trifft in der Wahlperiode in Zusammenarbeit mit dem Bundesjugendvorstand die Entscheidungen.

Der Bundesjugendvorstand der DLRG-Jugend führt und repräsentiert die DLRG-Jugend zwischen den Bundesjugendtagen.

Der Bundesjugendvorstand trifft sich mindestens zweimal im Jahr, meist jedoch häufiger. Diese Sitzungen können auch per Telefonkonferenz abgehalten werden. Er setzt sich zusammen aus dem Bundesvorsitzenden und bis zu vier Stellvertreter/innen sowie dem/der Schatzmeister/in. Der Bundesjugendvorstand trifft Entscheidungen und ist für die Abwicklung der laufenden Aufgaben der DLRG-Jugend nach der Jugendordnung und nach den Beschlüssen des Bundesjugendtages und -rates verantwortlich.

Der Bundesjugendbeirat unterstützt den Bundesvorstand der DLRG-Jugend in seiner Arbeit.

Der Bundesjugendbeirat trifft sich zweimal im Jahr um die inhaltlichen und konzeptionellen Schritte gemeinsam abzustimmen. Er setzt sich zusammen aus den Leiter/innen der Arbeits- und Projektgruppen, den Beauftragten sowie den Mitgliedern des Bundesjugendvorstandes.

Arbeits- und Projektgruppen sowie Beauftragte

Zur Erledigung seiner Aufgaben setzt der Bundesjugendvorstand Arbeits- und Projektgruppen ein, die sich den unterschiedlichsten Themenbereichen widmen. Zusätzlich unterstützen ihn Beauftragte, z.B. für die Bescheinigung für ehrenamtliche Tätigkeit, wenn der Aufwand von einer Person zu leisten ist.

 
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zuletzt geändert am 29.12.2009 um 13:04 Uhr
von AG Oeka [oeka@dlrg-jugend.de]