Hinweis zur Reisekostenregelung
Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern. Die Kosten für die Übernachtung und Verpflegung übernimmt die DLRG-Jugend. Tagegelder werden nicht ausgezahlt.
Die DLRG-Jugend ist an einem Großkundenvertrag mit der Deutschen Bahn AG beteiligt. Das bedeutet, dass für alle Fahrten, die im Auftrag des Bundesverbandes der DLRG-Jugend getätigt werden, der Großkundenrabatt i. H. von 6 % in Anspruch genommen wird. Hierfür ist bei jeder Fahrkartenbestellung die GROSSKUNDENUMMER 120 0932 im Reisebüro oder am Schalter anzugeben. Spartarife schließen einen zusätzlichen Großkundenrabatt zwar aus, aber bei Angabe der Großkundennummer werden zumindest die getätigten Umsätze uns als Großkunden als Basis künftiger Rabattierung zugeordnet.
Darüber hinaus sind im Rahmen des Sparsamkeitsgrundsatzes alle Sondertarife wie BahnCard-, Spar- und Mitfahrerrabatte zu nutzen. Bei privaten Bahnfahrten ist die Großkundennummer nicht anzugeben.
Achtung! Unbedingt beachten!
Die in der Reisekostenregelung enthaltene Regelung der Berechnung des Höchstbetrages der Reisekostenerstattung (Punkt 3 Abs. 2 S.1) wurde in der Vergangenheit ausgesetzt, da die Möglichkeiten der Angabe der Großkundennummer beim Ticketkauf sehr begrenzt waren.
Seit dem 01.01.2005 wird bei der Erstattung der Reisekosten diese Regelung wieder angewendet, so dass unbedingt darauf zu achten ist, dass Bahntickets ausschließlich unter Angabe der Großkundennummer gekauft werden. Anderenfalls wird der Erstattungsbetrag um die Höhe des Großkundenrabatts von 6% des Ticketpreises gekürzt.

