Prävention von Gewalt (PvG)
Durch den Beschluss der Ordnung zur Prävention von Gewalt im September 2025 erweitern wir unsere Strukturen zur Prävention sexualisierter Gewalt. Das heißt: wir öffnen unsere Meldewege und Arbeitsschwerpunkte für jede Form interpersonaler Gewalt.
Wir verstehen unter interpersonaler Gewalt jedes Verhalten, das die Grenzen einer anderen Person überschreitet.
Darunter fallen neben sexualisierter Gewalt auch seelische (psychische), körperliche (physische) und verbale Gewalt, sowie Belästigung und Diskriminierung.
Du kannst dich bei unserem Hilfetelefon und unserer Mailberatung melden, wenn du Gewalt, grenzverletzendes oder grenzüberschreitendes Verhalten erlebt oder beobachtet hast. Unser Team aus Ehrenamtlichen unterstützt dich bei der Einordnung der Situation und schenkt dir ein offenes Ohr, wenn du über das Erlebte sprechen oder schreiben möchtest. Für die Intervention suchen unsere Ehrenamtlichen gemeinsam mit dir nach einer geeigneten zuständigen Stelle und leiten deine Anfrage in Absprache und mit Einverständnis von dir an diese weiter, um die Fallbearbeitung zu starten.
Unsere Angebote richten sich an alle Mitglieder der DLRG-Jugend und DLRG, an Mitarbeitende, Personen in Leitungsfunktionen, Ansprechpersonen in Gliederungen, Betroffene selbst, außenstehende Beobachter*innen, Angehörige und Eltern von Betroffenen.












